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04.05.2024
04.05.2024
17584 Bundesgerichtshof

BGH-Urteil zu Geschäfts­schließungen im Corona-Lockdown: Mietanpassungen im Einzelfall möglich

12.01.2022Mieter von Geschäftsräumen haben bei behördlich angeordneten Betriebs­schließungen aufgrund der Corona-Pandemie grundsätzlich einen Anspruch auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage. Es muss allerdings weiterhin geprüft werden, ob dem Mieter ein Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Er stellte weiterhin klar, dass es sich bei den Betriebs­schließungen um keinen Mietmangel handelt, so dass der Mieter keinen Anspruch auf Mietminderung hat.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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