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03.05.2024
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10885 Bundesfinanzhof

BFH: Kurzzeitige Vermietung im Veräußerungsjahr begründet keine Steuerpflicht des Wohnungsverkaufs

01.04.2020Verkauft der Steuerpflichtige eine Immobilie, die er vor weniger als zehn Jahren entgeltlich er-worben und seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, muss er den Veräußerungsgewinn auch dann nicht versteuern, wenn er die Wohnung im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet hatte. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 03.09.2019 entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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