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02.05.2024
02.05.2024
12252 Bundesarbeitsgericht

BAG zur Auslegung einer Versorgungsregelung in Allgemeinen Geschäfts­bedingungen

24.09.2020Das BAG hat entschieden, dass eine in Allgemeinen Geschäfts­bedingungen enthaltene Versorgungsregelung, wonach befristet Beschäftigte nicht und Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen, nur dann versorgungs­berechtigt sind, wenn sie bei Beginn des Arbeits­verhältnisses das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist dahin zu verstehen, dass sie auf das Lebensalter bei Beginn der Beschäftigung abstellt, wenn eine unbefristete Beschäftigung unmittelbar einer befristeten folgt. Werden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in einer Versorgungsordnung davon abhängig gemacht, dass eine schriftliche Vereinbarung über die Versorgungszusage zu treffen ist, ist dies keine echte Anspruchs­voraussetzung, heißt es ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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