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27.04.2024
27.04.2024
22918 Anwaltskanzlei Lenné

BAG: Hetzerei über Kollegen in WhatsApp-Gruppe kann Kündigung rechtfertigen

24.11.2023Wer in privaten Chat-Gruppen beleidigende, rassistische oder sexistische Äußerungen über Vorgesetzte oder Kollegen trifft, kann fristlos gekündigt werden. Nicht immer gilt hier der Schutz der vertraulichen Kommunikation. So lautet der Beschluss des Bundesarbeits­gerichts (BAG), das sich erstmals mit der Frage auseinandersetzen musste, ob eine kleine, private WhatsApp-Gruppe als geschützter Raum anzusehen ist, in dem Vertraulichkeit gilt und Beleidigungen ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen geäußert werden können.Hetzereien über Vorgesetzten in privater WhatsApp-GruppeIm betreffenden Fall ging es um eine private WhatsApp-Gruppe von sieben befreundeten Arbeitskollegen, die bei der Fluggesellschaft TUIfly angestellt waren. Im Zentrum des Verfahrens ...Weiterlesen auf www.anwalt-leverkusen.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwalt-leverkusen.de
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