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27.04.2024
27.04.2024
23433 Hessisches Landesarbeitsgericht

Lokführerstreik kann weitergehen - Bahn scheitert auch in der zweiten Instanz

12.03.2024Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13. März 2024 im Personen- und im Güteverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische Landesarbeits­gericht nach der heutigen Berufungs­verhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeber­verbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag der Arbeitgeberseite auf Untersagung des Streiks bleibt damit auch in zweiter Instanz ohne Erfolg.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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