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05.05.2024
05.05.2024
11262 Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

Außervollzugsetzung der Schließungs­anordnung­ von Tattoo-Studios

19.05.2020Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwal­tungsgerichts hat mit Beschluss dem Antrag eines Betreibers eines Tattoo-Studios stattgeben und die in § 7 Abs. 2 der Niedersächsischen Verordnung über infektions­schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020 (im Folgenden: Corona-Verordnung) angeordnete Schließung von Tattoo-Studios vorläufig außer Vollzug gesetzt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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