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11.05.2025
11.05.2025
21616 ANWALTSHAUS

Ausgeschiedener Mitarbeiter nicht von der Website gelöscht? Macht 1000 €.

26.04.2022Immer wieder kommt es vor, dass die Informationen über einzelne Beschäftigte auch nach Ende des Arbeitsver­hältnisses auf der Internetseite des Arbeitgebers veröffentlicht werden. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch das neue Beschäfti­gungsverhältnis des früheren Mitarbeiters belasten.Das Arbeitsgericht Neuruppin hat nunmehr einer Mitarbeiterin einen Schadensersatz von 1.000,00 € zugesprochen. Bei der Veröffentlichung auf der Internetseite des Arbeitgebers handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten. Mit dem Ausscheiden der Mitarbeiterin entfiel die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung. Damit verletzt die Veröffentlichung das allgemeine Persönlich­keitsrecht der Klägerin, was zu einem ...Weiterlesen auf www.anwaltshaus.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltshaus.de
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