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29.04.2024
29.04.2024
13154 Verwaltungsgericht Minden

Ausgangs­beschränkung im Kreis Gütersloh gilt weiterhin

04.01.2021Das Veraltungsgericht Minden hat mit Beschluss vom 30.12.2020 einen Eilantrag gegen die Ausgangs­beschränkung im Kreis Gütersloh abgelehnt. Nach der Allgemeinverfügung des Kreises ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe, wie beispielsweise die unaufschiebbare Inanspruchnahme medizinischer oder veterinär­medizinischer Versorgungs­leistungen und die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, erlaubt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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