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08.05.2024
08.05.2024
15240 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Auch unter Berücksichtigung der Coronavirus-Pandemie weiterhin kein generelles Abschiebungsverbot für Kleinkinder wegen Malariagefahr nach Nigeria

20.05.2021In Europa geborene Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren (Kleinkinder), die von nigerianischen Eltern abstammen, können nationalen Abschiebungsschutz nicht deshalb beanspruchen, weil sie bei einer Rückkehr der Familie nach Nigeria wegen der Gefahr, an Malaria zu erkranken, mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen allgemeinen Gefahrenlage ausgesetzt wären. Die aktuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Nigeria ändern an dieser Bewertung nichts. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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