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29.04.2024
29.04.2024
11477 Hessisches Landessozialgericht

Asylbewerber hat Anspruch auf Sozialhilfe trotz Kirchenasyl

23.06.2020Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistung­sgesetz. Halten sie sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet auf und haben die Dauer des Aufenthalts nicht rechts­missbräuchlich selbst beeinflusst, so haben sie einen analogen Anspruch auf die umfangreicheren Sozialhilfe­leistungen. War ein Asylbewerber im offenen Kirchenasyl und war damit der Ausländerbehörde sein Aufenthaltsort bekannt, so ist nicht von einem rechts­missbräuchlichen Verhalten auszugehen. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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