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29.04.2024
29.04.2024
11461 Landesarbeitsgericht Köln

Arbeitszeugnis muss als Datum Tag der Beendigung des Arbeits­verhältnisses aufweisen

19.06.2020Ein Arbeitszeugnis muss als Datum den Tag der rechtlichen Beendigung des Arbeits­verhältnisses aufweisen. Unzulässig als Zeugnisdatum ist dagegen der Tag der physischen Ausstellung des Zeugnisses. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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