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02.05.2024
02.05.2024
19278 Arbeitszeugnis Änderungswünsche

Arbeitszeugnis ändern lassen – Steht dem Arbeitnehmer ein Zeugnisbe­richtigungs­anspruch zu?

05.09.2022Gibt es einen Zeugnisbe­richtigungs­anspruch?Der Arbeitnehmer*in kann grundsätzlich ein Anspruch auf Berichtigung des Arbeitszeugnisses zustehen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitgeber einen Beurteilungs­spielraum bei der Abfassung des Arbeitszeugnisses hat. Dies entschied das Bundesarbeits­gericht bereits im Jahr 1971. Der Arbeitgeber könne nach Ansicht der Richter regelmäßig frei darüber entscheiden, welche Formulierungen er verwendet sowie welche positiven oder negativen Eigenschaften und Leistungen der Arbeitnehmer*in er hervorheben möchte. Er muss sich nur an die Wahrheit halten (Bundesarbeits­gericht, Urteil vom 29.07.1971, Az. 2 AZR 250/70). ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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