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29.04.2024
29.04.2024
17839 Kammergericht Berlin

Anspruch des Vermieters auf Nutzungs­entschädigung kann nicht wegen coronabedingter Einschränkungen gekürzt werden

11.02.2022Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungs­entschädigung wegen fehlender Rückgabe der Mietsache gemäß § 546 a Abs. 1 BGB kann nicht aufgrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage infolge coronabedingter Einschränkungen gemäß § 313 BGB gekürzt werden. Die Zahlung der vollen Nutzungs­entschädigung ist dem Mieter nicht unzumutbar, da er sich dem Anspruch jederzeit durch Rückgabe der Mietsache entziehen kann. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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