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28.04.2024
28.04.2024
11435 Sozialgericht Karlsruhe

Anspruch auf Pflegegrad 5 bei außergewöhnlich hohem Hilfebedarf ohne Erreichen der notwendigen Gesamtpunkte nur im Ausnahmefall

16.06.2020Pflegebedürftige mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung können Anspruch auf Pflegegrad 5 haben, auch wenn ihre Gesamtpunkte unter 90 liegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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