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29.04.2024
29.04.2024
21048 Amtsgericht Augsburg

Angabe von Internetpräsenzen in Abwesenheitsmail stellt keine Werbung dar

17.07.2023Die Angabe der Internetpräsenzen in einer Abwesenheitsmail stellt keine Werbung dar, da diese Angabe nicht auf die Förderung des Absatzes von Produkten oder Dienstleistungen gerichtet ist. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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