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20.06.2025
20.06.2025
26052 Amtsgericht Hannover

Eine gesamtschuld­nerische Haftung kann nur gesetzlich bestimmt oder vertraglich ausdrücklich vereinbart worden sein

20.06.2025Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass die Landeshauptstadt Hannover nicht als sog. Gesamtschuldnerin für die ausstehende Zahlung der im Insolvenzverfahren befindlichen Projekt IZ Hannover GmbH haftet. Hintergrund war eine Streitigkeit über die Zahlung einer Sonderumlage zur Instandsetzung des Sockelgeschosses des Ihme-Zentrums. Das Gericht hat klargestellt, dass die Gemeinschafts­ordnung und ein später geschlossener gerichtlicher Vergleich zwar eine Kostenverteilung zu Lasten der Eigentümer der Gewerbeeinheiten vorsähen, diese jedoch eine anteilige und keine gesamtschuld­nerische Haftung begründeten. Die Landeshauptstadt Hannover ist daher nicht verpflichtet, den auf die im Insolvenzverfahren befindliche Projekt IZ Hannover GmbH ...Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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