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28.04.2024
28.04.2024
17815 Oberlandesgericht Koblenz

An sich unwirksame Rechts­mittel­einlegung per E-Mail wird durch Ausdruck des eingescannten Originals wirksam

09.02.2022Die Einlegung einer Rechtsbeschwerde im Ordnungs­widrig­keiten­verfahren mittels E-Mail ist an sich unwirksam. Sie wird jedoch wirksam, wenn das Gericht das mit der E-Mail übersandte eingescannte Original der Beschwerdeschrift ausdruckt. Dazu besteht aber seitens des Gerichts keine Pflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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