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28.04.2024
28.04.2024
11411 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Aktuelle coronabedingte Einschränkungen im Breiten- und Freizeitsport derzeit rechtmäßig

12.06.2020Das Ober­verwaltungs­gericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die in der Corona­schutz­verordnung des Landes geregelten Einschränkungen des Sport-, Trainings- und Wettkampfbetriebs im Breiten- und Freizeitsport derzeit voraussichtlich rechtmäßig sind. Insbesondere verstoße es nicht gegen den Gleichheits­grundsatz, dass es für den Spitzen- und Profisport Sonderregelungen gebe.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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