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29.04.2024
29.04.2024
20895 SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abweichung vom „Equal Pay Grundsatz“ durch Tarifvertrag zulässig

01.06.2023Abweichung vom „Equal Pay Grundsatz“ durch Tarifvertrag zulässigAuch wenn Leihar­beit­nehmer für die Dauer ihrer Überlassung grund­sätzlich einen Anspruch auf das gleiche Arbeits­entgelt wie festan­ge­stellte Stamm­ar­beit­nehmer des Entleihers haben („equal pay“), darf in einem Tarif­vertrag nach § 8 Abs. 2 AÜG eine niedrigere tarif­liche Vergütung für Leihar­beit­nehmer vereinbart werden. Einen solchen Tarif­vertrag haben der Inter­es­sen­verband Deutscher Zeitar­beits­un­ter­nehmen (iGZ) und die Gewerk­schaft ver.di mitein­ander geschlossen. Diese Regelungen verstoßen nicht gegen europäi­sches Gemein­schafts­recht. So hat das Bundes­ar­beits­ge­richt entschieden.  ...Weiterlesen auf www.ihr-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ihr-arbeitsrecht.de
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