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27.04.2024
27.04.2024
22562 Kanzlei Wrase

Abrufbarkeit eines Bildes allein mit URL begründet Vertragsstrafe (eBay)

23.12.2023Wenn ein Bild veröffentlicht wurde, für das keine Zustimmung des Rechteinhabers vorlag, liegt auch dann noch eine Urheberrechts­verletzung vor, wenn das Bild selbst aus einem Angebot (im vorliegenden Fall: bei eBay) entfernt wurde, aber über eine URL immer noch auffindbar ist. So urteilte das Landgericht Köln. Diese Urheberrechts­verletzung begründete im vorliegenden Fall eine Vertragsstrafe. Vertragsstrafe… ᐅAbrufbarkeit eines Bildes allein mit URL begründet Vertragsstrafe (eBay)Der Beitrag Abrufbarkeit eines Bildes allein mit URL begründet Vertragsstrafe (eBay) erschien zuerst auf Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & Markenrecht, Datenschutz - Kanzlei Hamburg.Weiterlesen auf www.lawst.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.lawst.de
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