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27.04.2024
27.04.2024
18623 Bayerisches Landessozialgericht

Ablehnung der Durchführung eines Termins mittels Videokonferenz entschuldigt kein Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung

08.06.2022Lehnt das Gericht die Durchführung eines Termins mittels Videokonferenz ab, so entschuldigt dies nicht das Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung. Gegen die nicht erschienene Partei kann dann Ordnungsgeld verhängt werden. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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