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28.04.2024
28.04.2024
12860 Amtsgericht Frankenthal

AG Frankenthal zur Anforderungen an das Verhalten bei Einfahrt in Supermarktparkplatz

08.12.2020Auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten gilt das Rücksichtnahmegebot der Straßen­verkehrs­ordnung aufgrund der ständig wechselnden Verkehrssituationen in besonderem Maße, so dass hier grundsätzlich bei stetiger Bremsbereitschaft mit der sehr langsamen Geschwindigkeit eines normal gehenden Fußgängers (4-7 km/h) zu fahren ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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