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29.04.2024
29.04.2024
18263 Landgericht Frankfurt am Main

10.000 Euro Schmerzensgeld: Bundestags­abgeordnete Renate Künast geht erfolgreich gegen Falschzitat in sozialem Netzwerk vor

11.04.2022Die Bundestags­abgeordnete Renate Künast kann verlangen, dass eine bestimmte Wort-Bild-Kombination (sog. „Meme“) mit einem ihr untergeschobenen Falschzitat auf Facebook gesperrt wird. Auch Varianten dieses Memes mit kerngleichem Inhalt muss das soziale Netzwerk ohne erneuten Hinweis auf die jeweilige URL löschen. Renate Künast steht wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlich­keitsrechts außerdem ein Schmerzens­geldanspruch gegen die Betreiberin von Facebook zu, so das Landgericht (LG) Frankfurt am Main.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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