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11.05.2025
11.05.2025
21502 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

04.06.2023Zusatzurlaub für schwerbehinderte MenschenBundesarbeits­gericht, Urteil vom 01.03.2022, Aktenzeichen 9 AZR 353/21Der Anspruch auf Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen ist gegenüber dem gesetzlichen Mindesturlaub sowie arbeits- bzw. tarifvertraglichen Ansprüchen auf Erholungsurlaub ein selbstständiger Anspruch.Die Arbeitgeberin gewährte einem schwerbehinderten Mitarbeiter im Kalenderjahr 2016 insgesamt 26 Tage Urlaub, ohne eine Tilgungsbestimmung vorzunehmen. Vom September 2016 bis zum Juni 2017 war der Mitarbeiter krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Ab Juli 2017 war er aufgrund der Vorruhestands­vereinbarung bis zur Beendigung des Arbeitsver­hältnisses am 31. August 2020 freigestellt. ...Weiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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