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29.04.2024
29.04.2024
9818 Hessisches Landessozialgericht

Zusatzrente der Pensionskasse Rundfunk auch bei freien Mitarbeitern beitragspflichtig

03.12.2019Versorgungsbezüge gelten bei der Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als der Rente vergleichbare Einnahmen. Dies sind insbesondere auch Renten der betrieblichen Altersversorgung, zu denen auch die Zusatzrenten der Pensionskasse Rundfunk zählen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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