wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
28.04.2024
28.04.2024
9826 Finanzgericht Münster

Zusammen mit Grundstücken erworbene Weihnachts­baum­kulturen unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer

04.12.2019Werden Weihnachts­baum­kulturen zusammen mit dem Grundstück erworben, unterliegt nur der das Grundstück betreffende Teil des Kaufvertrags der Grunderwerbsteuer. Der Kauf der Weihnachtsbäume ist grund­erwerb­steuer­frei. Denn die Weihnachtsbäume sind kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, sondern nur sogenannter Scheinbestandteil. Dies entschied das Finanzgericht Münster.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Zusammen_mit_Grundstuecken_erworbene_Weihnachtsbaumkulturen_unterliegen_nicht_der_Grunderwerbsteuer