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29.04.2024
29.04.2024
15400 Hessisches Finanzgericht

Zur Anwendung des § 8 b Abs. 4 Satz 6 KStG bei mehraktigem unterjährigem Erwerb

28.05.2021Die Rechtsfolge des § 8 b Abs. 4 Satz 6 des Körperschaft­steuer­gesetzes (KStG) i.d.F. vom 21.03.2013 tritt bereits dann ein, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt im Laufe des Kalenderjahres eine Beteiligungshöhe von mindestens 10 % erreicht wurde. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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