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28.04.2024
28.04.2024
9784 Sozialgericht Karlsruhe

Zum Anspruch eines Versicherten gegen die Krankenkasse auf Versorgung mit PET-CT bei einem Prostatakarzinom

28.11.2019Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Versicherter nach Behandlung eines Prostatakarzinoms Anspruch auf Versorgung mit einer Positronen-Emissions-Tomographie in Kombination mit einer Computertomographie (PET-CT) zur Aufklärung bei Verdacht neuer Metastasen im Bereich der Prostata hat. Das Gericht verwies darauf, dass die Krankenkasse den Versicherten nicht auf eine neben der Unter­suchungs­methode bestehende eingriffs­intensivere Behandlungsmethode verweisen darf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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