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29.04.2024
29.04.2024
14545 Verwaltungsgericht Köln

Zulässigkeit eines Mobilfunkmastes in reinem oder allgemeinen Wohngebiet

31.03.2021Die Errichtung eines Mobilfunkmastes in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet ist wegen des erheblichen Interesses der Allgemeinheit an einem funktionsfähigem Mobilfunknetz gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO ausnahmsweise zulässig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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