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27.04.2024
27.04.2024
16267 Amtsgericht München

Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel im Zustand der Schuldunfähigkeit führt zur Anordnung der Unterbringung in eine Entziehungsanstalt zur Bewährung

11.08.2021Das Amtsgericht München hat für einen 37jährigen Erwerbs­unfähigkeits­rentner aus München die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet und setzte die Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung aus, wobei er ihm auferlegte, die bereits begonnene Therapie fortzuführen, deren Fortführung dem Gericht unaufgefordert alle sechs Monate nachzuweisen und die Therapie nicht gegen den Rat des behandelnden Arztes abzubrechen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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