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28.04.2024
28.04.2024
21193 Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Zeitraum von zwei Jahren zwischen Beanstandung eines Arbeitszeugnisses und Klage begründet bei böswilliger Bewertung als ungenügend keine Verwirkung

04.08.2023Liegt zwischen der Beanstandung eines Arbeitszeugnisses und der Klage auf Zeugnisberichtigung ein Zeitraum von zwei Jahren, begründet dies keine Verwirkung, wenn der Arbeitgeber böswillig den Arbeitnehmer als ungenügend bewertete und der Arbeitnehmer das Zeugnis als sittenwidrig und "unterirdisch" bezeichnete. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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