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28.04.2024
28.04.2024
17288 Bundesverfassungsgericht

Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungs­beiträgen nach Eintritt der Vorteilslage mit dem Grundgesetz unvereinbar

26.11.2021Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Kommunal­abgaben­gesetzes Rheinland-Pfalz (KAG RP) mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungs­rechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit (Art. 20 Abs. 3 GG) insoweit unvereinbar ist, als danach Erschließungs­beiträge nach dem Eintritt der Vorteilslage zeitlich unbegrenzt erhoben werden können. Die Beitragspflichten verjähren in Rheinland-Pfalz zwar vier Jahre nach Entstehung des Abgabeanspruchs. Der Beginn der Festsetzungsfrist knüpft damit allerdings nicht an den Eintritt der Vorteilslage an, weil die Entstehung des Abgabeanspruchs von zusätzlichen Voraussetzungen abhängt. So ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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