wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
29.04.2024
29.04.2024
21415 Pavel Rechtsanwälte

Hinweispflicht des Arbeitgebers wegen Verfalls von Urlaubstagen

18.01.2023Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer individuell darauf hinzuweisen, wenn Urlaub zu verfallen droht, ansonsten gehen verbleibende Urlaubsansprüche nicht verloren. Hieraus resultierende Urlaubsab­geltungsan­sprüche unterliegen aber der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren, wie jüngst das Bundesarbeits­gericht (BAG) klarstellte. Das BAG entschied in einem Urteil vom 31.01.2023, dass der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, den […]Weiterlesen auf www.ra-pavel.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ra-pavel.de
www.ra-pavel.de mehr von www.ra-pavel.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Hinweispflicht_des_Arbeitgebers_wegen_Verfalls_von_Urlaubstagen