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29.04.2024
29.04.2024
23549 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Was passiert, wenn der Ehegatte das Erbe nicht annehmen möchte?

05.04.2024Das Berliner Testament wird häufig gewählt, wenn ein Ehepaar ihr gemeinsames Vermögen erbrechtlich regeln möchte. Der überlebende Ehegatte wird hier meistens als Erbe eingesetzt, um sicherzugehen, dass zu Lebzeiten der Ehegatte Vermögen hat und auch gegebenenfalls im gemeinsamen Haus weiterleben kann. Bei dessen Versterben werden dann meistens die Kinder als Schlusserben eingesetzt, die dann das […]Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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