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27.07.2024
27.07.2024
23761 GSP Dr. Glaser & Scheidt

Was muss ich bei einer gegenständlich beschränkten Testaments­vollstreckung und Vermächtnis­vollstreckung beachten? 

28.05.2024Der Erblasser kann die Testaments- oder Vermächtnis­vollstreckung auf einzelne Nachlassgegenstände beschränken. Der Testaments­vollstrecker kann nur dann auf diese Gegenstände zugreifen. Diese Beschränkung ist dann vorteilhaft, wenn einzelne Nachlassgegenstände schwierig auseinanderzusetzen sind. An die gegenständlich beschränkte Testaments­vollstreckung auf die im Inland befindlichen Gegenstände ist auch zu denken, wenn der deutsche Erblasser Nachlassgegenstände im Ausland hat. Arten […]Weiterlesen auf rechtsanwaelte-gsp.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwaelte-gsp.de
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