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27.04.2024
27.04.2024
20402 Amtsgericht Rheine

Wartungskosten für Pumpe kann auf Mieter umgelegt werden

27.03.2023Die Wartungskosten für eine Pumpe kann auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag eine Umlage der Kosten der Entwässerung vorsieht. Dies hat das Amtsgericht Rheine entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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