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11.05.2025
11.05.2025
21497 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Wann ist der arbeitsrechtliche Gleichbehand­lungsgrundsatz anzuwenden?

24.07.2023Wann ist der arbeitsrechtliche Gleichbehand­lungsgrundsatz anzuwenden?Landesarbeits­gericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2021, Aktenzeichen 7 Sa 26/21Der arbeitsrechtliche Gleichbehand­lungsgrundsatz gebietet der Arbeitgeberin ihre Arbeitnehmer, die sich in vergleichbarer Lage befinden, bei Anwendung einer selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln. Freiwillige aktienorientierte Vergütungs­bestandteile fallen unter den arbeitsrechtlichen Gleichbehand­lungsgrundsatz.Die Parteien streiten zweitinstanzlich sowohl über die vertragsgerechte Beschäftigung einer Führungskraft als auch über sogenannte aktienorientierte Vergütungs­bestandteile für 2015 bis einschließlich 2020 und über die Berechtigung der ...Weiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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