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28.04.2024
28.04.2024
23403 Kanzlei Schmalenberg

Vorsicht bei Ausschlussklausel in Arbeitsverträgen

11.09.2023Erst kürzlich hatte ich einen Formularar­beitsvertrag aus der Drogerie in der Hand, was mich, Rechtsanwältin Schmalenberg, zu diesem Blogbeitrag inspirierte. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall erst 2021 einen Arbeitsvertrag mit meinem Mandanten geschlossen und einen fast neuen Vordruck verwendet. Der Arbeitsvertrag enthielt eine Ausschlussklausel, wonach alle Ansprüche gegenüber der anderen Partei innerhalb von 3 Monaten in Schriftform geltend zu machen seien. Jedoch war diese Klausel nicht an die aktuelle Rechtsprechung angepasst und grob falsch. Die Ausschlussklausel ist unwirksam und so konnte der Arbeitnehmer auch noch ältere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen den Arbeitgeber geltend machen. Wann eine solche Ausschlussklausel wirksam und damit ...Weiterlesen auf www.sos-arbeitsrecht.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.sos-arbeitsrecht.de
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