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06.05.2024
06.05.2024
11321 Verwaltungsgericht Koblenz

Vorläufige Schulsuspendierung darf aufgrund von Corona nicht verlängert werden

28.05.2020Ordnet eine Schule einen vorläufigen Schulausschluss an, so ist sie verpflichtet, zeitnah eine endgültige Entscheidung über den weiteren Verbleib des Schülers an der Schule zu treffen. Dies gilt auch während der Corona-Krise. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz auf den Eilantrag eines Achtklässlers entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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