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03.05.2024
03.05.2024
17446 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Vorläufige Außervollzugsetzung der 2G-Regelung im Einzelhandel

17.12.2021Das Niedersächsischen Obe­rverwaltungs­gericht hat § 9 a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Niedersächsischen Verordnung über infektions­präventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten vom 23. November 2021, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 13. Dezember 2021(im Folgenden: Corona-VO), vorläufig außer Vollzug gesetzt. Diese Rechtsvorschrift ordnet in bestimmten Betrieben und Einrichtungen des Einzelhandels ein Verbot des Zutritts für Kunden an, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen (sog. 2G-Regelung im Einzelhandel).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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