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02.05.2024
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11286 Verwaltungsgericht Mainz

Vorkaufsrecht nur im Ermessen der Gemeinde

25.05.2020Das VG Mainz hat entschied, dass eine Gemeinde bei der Geltendmachung eines Vorkaufsrechts anlässlich des Kaufs eines Grundstücks ein Ermessen zusteht, dessen Ausübung in der Entscheidung über das Vorkaufsrecht auch zum Ausdruck kommen muss.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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