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29.04.2024
29.04.2024
18096 Oberlandesgericht Naumburg

Vorhandensein unzulässiger Abschalt­einrichtungen begründet allein keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

18.03.2022Das Vorhandensein von unzulässigen Abschalt­einrichtungen, wie etwa eines Thermofensters oder einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, begründet für sich genommen keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Dazu müssen vielmehr noch weitere vom Geschädigten darzulegende Umstände hinzutreten. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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