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28.04.2024
28.04.2024
10230 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Vom Ordnungs­polizei­beamten blanko unterschriebenes Messprotokoll für gesetzeswidrige Verkehrsmessungen durch "privaten Dienstleister" stellt strafbare Falschbeurkundung dar

21.01.2020Überlässt ein Hoheitsträger einem zur Geschwindigkeits­messung eingesetzten "privaten Dienstleister" ein blanko unterzeichnetes Messprotokoll, welches vervielfältigt und mit konkreten Datensätzen versehen zur Grundlage von Verwarngeldern wird, stellt dies eine Falschbeurkundung im Amt dar. Die Messprotokolle erfüllen die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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