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28.04.2024
28.04.2024
17384 Landessozialgericht Baden-Württemberg

Vom Arbeitgeber organisierter Skitag ohne Einbeziehung aller Arbeitnehmer und gemeinsamer Programmpunkte stellt keine betriebliche Gemein­schafts­veranstaltung dar

09.12.2021Organisiert ein Arbeitgeber einen Skitag ohne dabei sämtliche Arbeitnehmer mit einzubeziehen oder zur Stärkung des Zusammenhalts ausgelegte Programmpunkte anzubieten, liegt keine betriebliche Gemein­schafts­veranstaltung vor. Ein Unfall während des Skitags stellt dann keinen Arbeitsunfall dar. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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