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30.04.2024
30.04.2024
14235 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Videoaufsicht bei elektronischer Hochschulprüfung coronabedingt zulässig

05.03.2021Ohne Erfolg blieb der Versuch eines Studierenden der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), mit gerichtlicher Hilfe durchzusetzen, dass die von ihm in elektronischer Form abzulegenden Prüfungen ohne die vorgesehene Videoaufsicht stattfinden. Sein Antrag an das Schleswig-Holsteinische Ober­verwaltungs­gericht, eine entsprechende Satzungs-regelung der CAU vorläufig außer Vollzug zu setzen, wurde durch einen unanfechtbaren Beschluss als unzulässig verworfen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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