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03.05.2024
03.05.2024
10221 Oberlandesgericht Schleswig-Holstein

Verweigerung des Umgangs wegen Erkrankung des Kindes setzt Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes voraus

20.01.2020Verweigert ein Elternteil dem anderen Elternteil den gerichtlich geregelten Umgang wegen der Erkrankung des Kindes, muss es ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem sich die Diagnose und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung ergeben. Zudem muss das Attest Stellung zur Transportfähigkeit des Kindes nehmen. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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