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29.04.2024
29.04.2024
18526 Oberlandesgericht Hamm

Verteidiger des abwesenden Betroffenen steht nicht Recht zum letzten Wort zu

23.05.2022Ist der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit in der Hauptverhandlung abwesend, so steht nicht dessen Verteidiger das Recht zum letzten Wort gemäß § 258 Abs. 2 StPO zu. Denn dieses Recht ist höchstpersönlich und daher nicht übertragbar. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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