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29.04.2024
29.04.2024
17013 Wieder­aufnahme­verfahren

Rechts­mittel im deutschen Straf­prozess­recht: das Wieder­aufnahme­verfahren

19.10.2021Um gegen ein rechts­kräftiges Urteil anzugehen, ist in der Regel das Wieder­aufnahme­verfahren das letzte Rechts­mittel. Es dient der Korrektur einer unrichtigen Rechtsprechung und stellt meist die letzt­mögliche Chance auf Gerechtigkeit dar. Nur etwa drei Prozent dieser Maßnahmen sind erfolgreich. Wer allerdings zu Unrecht verurteilt wurde, sollte die Hoffnung auf einen fairen Prozess nicht aufgeben. Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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