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29.04.2024
29.04.2024
15853 Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg

Versterben in Mietwohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch

05.07.2021Das Versterben des Mieters in der Wohnung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch. Daher kann der Vermieter die Auszahlung der Mietkaution an die Erben nicht mit der Begründung verweigern, ihm seien Kosten wegen der Reinigung entstanden. Dies hat das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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