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25.08.2025
25.08.2025
26407 Kanzlei für Arbeitnehmerinteressen

Verspätete Zielvorgabe kann Schadenser­satzanspruch des Arbeitnehmers auslösen

25.08.2025Bundesarbeits­gericht (10. Senat), Urteil vom 19.02.2025, Aktenzeichen 5 AZR 57/24 Leitsatz: Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer rechtzeitig für eine Zielperiode Ziele vorzugeben, an deren Erreichen die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist (Zielvorgabe), löst dies, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann, grundsätzlich einen Anspruch ... WeiterlesenWeiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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